Hai-Angriff-Weibchen
Hai-Angriff-Weibchen
Medizinische Sorte mit hohem CBD-Gehalt, blüht schnell
Shark Attack feminisiert Von Dinafem ist ein indicadominierter Hybrid.
Wir können das Potenzial dieser Cannabissorte einschließen 3 Hauptmerkmale : erzeugt ein echtes weiße Harzschicht über den Blüten und sogar über den Blättern; Die Wirkung ist auf den hohen CBD-Gehalt zurückzuführen macht sie zu einer sehr geeigneten Sorte für medizinische Zwecke; Das typische Aroma weist darauf hin, dass es intensiv und schmackhaft ist.
Diese Sorte verfügt über medizinische Eigenschaften, die in den letzten Jahren sehr gefragt waren: Sie entspannt den Körper und die Muskeln auf sehr deutliche Weise, wie Haschisch, und die Wirkung ist kraftvoll und angenehm, nicht brutal.
Shark Attack wird nicht sehr groß, der Abstand zwischen den Knoten ist gering , was die Kontrolle seiner Größe erleichtert. Die Blätter sind groß, kurz und sehr dunkel. Wenn man sie reibt, verströmen sie einen intensiven Duft, der den Auftakt zu dem starken süß-sauren Aroma bildet, das die Blüten erzeugen.
Die Produktion ist durchschnittlich und es dauert etwa 55 Tage, bis sie vollständig ausgereift ist. Die daraus entstehenden Blüten haben eine weiße Farbe mit einem sehr stechenden Geruch und der Rauch ist dick und angenehm.
Wirklich für den medizinischen Gebrauch empfohlen.
Technische Spezifikationen
Outdoor-Performance | 400 pro Pflanze |
Hersteller | Dinafem-Samen |
Sex | Feminisiert |
Indoor-Blüte | Kurze 7-8 Wochen |
Blüte im Freien | Halber Oktober |
Art der Kultur | Drinnen und draußen |
Aufgeben | Groß |
Höhe | Mittel (60–120 cm) |
Vielfalt | Überwiegend Indica |
Aroma | Zitrone, frische Blumen |
Wirkung | Körperlich, entspannend |
THC-Prozentsatz | 16 % |
Genetik | Super Skunk x White Widow |
Medizinisch | Ja |
Pathologie | Schmerz, Stress |
Indoor-Ertrag | 300 - 400 g/m2 |
CBD | Hoch (über 5 %) |
Blütezeit | 7 Wochen |
THC | Hoch (15–20 %) |
Sammelhanfsamen sind vom Rechtsbegriff „Cannabis“ ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel anzusehen sind (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; New York Single Convention on Narcotic Drugs von 1961). und Tabelle I (Erlass des Gesundheitsministeriums vom 11. April 2006). In Italien ist der Anbau von Cannabis verboten (Art. 28 und 73 des Präsidialerlasses 309/90), es sei denn, es liegt eine besondere Genehmigung vor (Art. 17 des Präsidialerlasses 309/90). Daher darf das auf dieser Website verkaufte Saatgut ausschließlich zu Sammelzwecken und zur genetischen Erhaltung verwendet werden. Die Vermarktung dieser Samen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sie nicht rechtswidrig von Dritten verwendet werden. Alle auf dieser Seite und auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informations- und/oder Werbezwecken und beabsichtigen in keiner Weise, die Verwendung illegaler Substanzen zu dulden, zu fördern, anzustiften oder zu fördern, noch beabsichtigen sie, zu Verstößen gegen die illegalen Substanzen anzustiften oder diese zu ermutigen Gesetz.
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