Halbautomatischer Mix
Halbautomatischer Mix
Die besten selbstblühenden Samen für Sie ausgewählt
Autoflowering Royal Queen Seeds Blend : Dies ist die perfekte Mischung aus hervorragenden Autoflowering-Sorten, ausgewählt für diejenigen, die anbauen möchten, sich aber nicht sicher sind, welche Autoflowering-Sorten sie wählen sollen.
Dies ist ein gemischtes Paket mit einer Auswahl unserer Original- und Autoflowering-Sorten. Alle Sorten sind selbstblühend und alle feminisiert. Da alle Sorten selbstblühend sind, ist die Jahreszeit bzw. das Licht kein Problem. Sie können fast überall und fast zu jeder Jahreszeit gepflanzt werden und wachsen. Selbst innerhalb einer Saison ist es möglich, im Freien mehrere Ernten zu erzielen. Alle diese Sorten eignen sich auch für den Anbau in Wohnungen.
Die Kombination der Eigenschaften einiger unserer selbstblühenden Hybriden ist in den folgenden Sorten enthalten: Royal Jack Automatisch, Royal Kush Automatik und Royal Bluematic. Diese Sorten gehören alle zu den klassischen selbstblühenden Sorten, die auf der ganzen Welt bekannt und beliebt sind.
Royal Bluematic ist in 8 – 9 Wochen zur Ernte bereit. Royal Ak Automatic und Royal Bluematic benötigen etwas länger, etwa 9 bis 10 Wochen.
Sie erhalten auch einige unserer klassischen selbstblühenden Sorten – Royal Dwarf, Easy Bud, Quick One und Royal Kush Automatic. Dies waren einige der ersten selbstblühenden Sorten, die auf den Markt kamen. Diese blühenden Autoflowers wurden schnell zu den Favoriten verschiedener Züchter. Alle diese Sorten sind innerhalb von 8 bis 9 Wochen nach der Pflanzung zur Ernte bereit.
Wenn Sie verschiedene selbstblühende Sorten mit unterschiedlichen Wirkungen und Geschmacksrichtungen ausprobieren möchten, empfehlen wir Ihnen, unseren „Autoflowering Outdoor Mix “ auszuprobieren, mit dem Sie ebenfalls in weniger als 10 Wochen ernten können.
Technische Spezifikationen
Hersteller | Royal Queen Seeds |
Sex | Automatisch |
Sammelhanfsamen sind vom Rechtsbegriff „Cannabis“ ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel anzusehen sind (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; New York Single Convention on Narcotic Drugs von 1961). und Tabelle I (Erlass des Gesundheitsministeriums vom 11. April 2006). In Italien ist der Anbau von Cannabis verboten (Art. 28 und 73 des Präsidialerlasses 309/90), es sei denn, es liegt eine besondere Genehmigung vor (Art. 17 des Präsidialerlasses 309/90). Daher darf das auf dieser Website verkaufte Saatgut ausschließlich zu Sammelzwecken und zur genetischen Erhaltung verwendet werden. Die Vermarktung dieser Samen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sie nicht rechtswidrig von Dritten verwendet werden. Alle auf dieser Seite und auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informations- und/oder Werbezwecken und beabsichtigen in keiner Weise, den Gebrauch illegaler Substanzen zu dulden, zu fördern, anzustiften oder zu ermutigen, noch beabsichtigen sie, zu Verstößen gegen die illegalen Substanzen anzustiften oder diese zu ermutigen Gesetz.
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