Feminisierte Mischung
Feminisierte Mischung
Wer sich noch nicht sicher ist, sollte sich für Royal Queen Seeds entscheiden
Feminisiertes Mix-Paket von Royal Queen Seeds: Sie sind sich nicht sicher, welche Cannabis-Sorten Sie drinnen anbauen sollen? Lassen Sie sich von Royal Queen Seeds mit unserem Indoor-Mix die Wahl erleichtern. In jeder Packung finden Sie zwei unserer besten Sorten Critical und White Widow . Da sie zu unseren beliebtesten feminisierten Samen gehören, schien es angebracht, sie zusammen in einer speziellen Mischungsverpackung anzubieten.
Ein weiterer Grund, warum wir uns für diese beiden Sorten entschieden haben, hängt mit den Unterschieden zwischen den beiden zusammen, die es einfacher machen, zu bestimmen, welche Pflanze zu welcher Sorte gehört. Die Critical-Pflanze wird viel kleiner sein, vielleicht sogar halb so groß wie die White Widow-Pflanze. Obwohl die Größe der wichtigste Faktor bei der Unterscheidung zwischen Sorten ist, gibt es auch einen Unterschied in der Blütezeit.
Kritische Pflanzen sind, wenn sie noch nicht bereit sind, nach 7 Wochen fast fertig mit der Blüte. Dies erkennt man nicht nur am Harzgehalt, der die Blätter bedeckt, sondern auch an der Farbe der Harzeicheln. Sobald sie sich bilden, sind die Eicheln klar, fast durchsichtig, aber irgendwann während der Blüte werden sie undurchsichtig und weißlich. Der Farbwechsel der Eicheln erfolgt bei Critical 2 Wochen früher als bei White Widow.
Beide Pflanzen sind einfach zu züchten, erfordern wenig Pflege und eignen sich sowohl für das Eintopfen als auch für Hydrokulturen sowie für den Einsatz als Meeres-/Schirmgrünpflanze. Egal, ob Sie Anfänger oder erfahrener Züchter sind, die Kombination aus White Widow und Critical bietet Ihnen alles, was Sie vom Indoor-Anbau erwarten.
Technische Spezifikationen
Hersteller | Royal Queen Seeds |
Sex | Feminisiert |
Art der Kultur | Drinnen und draußen |
Sammelhanfsamen sind vom Rechtsbegriff „Cannabis“ ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel anzusehen sind (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; New York Single Convention on Narcotic Drugs von 1961). und Tabelle I (Erlass des Gesundheitsministeriums vom 11. April 2006). In Italien ist der Anbau von Cannabis verboten (Art. 28 und 73 des Präsidialerlasses 309/90), es sei denn, es liegt eine besondere Genehmigung vor (Art. 17 des Präsidialerlasses 309/90). Daher darf das auf dieser Website verkaufte Saatgut ausschließlich zu Sammelzwecken und zur genetischen Erhaltung verwendet werden. Die Vermarktung dieser Samen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sie nicht rechtswidrig von Dritten verwendet werden. Alle auf dieser Seite und auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informations- und/oder Werbezwecken und beabsichtigen in keiner Weise, den Gebrauch illegaler Substanzen zu dulden, zu fördern, anzustiften oder zu ermutigen, noch beabsichtigen sie, zu Verstößen gegen die illegalen Substanzen anzustiften oder diese zu ermutigen Gesetz.
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