Weibliche Cracker
Weibliche Cracker
Organoleptische Erfahrungen
Cracker ist eine außergewöhnliche Genetik: eine Amnesia, gekreuzt mit einem NL5 x Haze-Hybrid. Mit diesen Annahmen ist es klar, dass die Cracker hatte schon vor der Geburt die richtigen Karten. Tatsächlich wird Ihnen diese Sorte dank ihrer Sativa-Dominanz sofort eine gute Wirkung bescheren. Wenn Sie also nach einer relativ seltenen Sorte mit einem soliden genetischen Hintergrund suchen, wartet Super Strains Crackers darauf, Sie kennenzulernen. Cracker lösen ein zerebrales und kraftvolles High aus. Wenn es das Konzept des „psychedelischen Kaffees“ wirklich gibt, ist Crackers ein Beispiel dafür. Mit einem THC-Gehalt von 16 % und einem CBD-Gehalt von 5 % überzeugt Crackers auch durch das synergistische Zusammenspiel dieser beiden Cannabinoide. Die köstlichen würzigen und erdigen Aromen, begleitet von einem moschusartigen Hintergrund, werden Sie zu „organoleptischen Erlebnissen“ machen.
Dort Cracker Es handelt sich um eine recht hohe Pflanze, die tatsächlich eine Höhe von bis zu 300 cm erreichen kann. Dort Cracker Sie wird eher für Outdoor-Grower empfohlen, die ihr den nötigen Platz zur Verfügung stellen können. Auch Indoor-Züchter können versuchen, diesen Riesen anzubauen, aber am besten ist es, wenn sich eine erfahrenere Hand darum kümmert. Und seien Sie vorsichtig, damit die Cracker nicht kaputt gehen! Tatsächlich benötigen hohe Pflanzen externe Unterstützung, um zu verhindern, dass die Zweige unter ihrem Eigengewicht brechen. Die Blüte dauert etwa 11 Wochen und der durchschnittliche Ertrag beträgt 800g/m².
Technische Spezifikationen
Hersteller | Superstämme |
Sex | Feminisiert |
Indoor-Blüte | Lang >10 Wochen |
Blüte im Freien | Ende Oktober |
Art der Kultur | Drinnen und draußen |
Aufgeben | Groß |
Höhe | Hoch (>120cm) |
Vielfalt | Indica / Sativa |
Aroma | Moschus, würzig |
Wirkung | Medizinisch, psychoaktiv |
THC-Prozentsatz | 16 % |
CBD-Prozentsatz | 5 % |
Genetik | Amnesia x NL5xHaze |
Medizinisch | Ja |
THC | Hoch (15–20 %) |
Sammelhanfsamen sind vom Rechtsbegriff „Cannabis“ ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel anzusehen sind (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; New York Single Convention on Narcotic Drugs von 1961). und Tabelle I (Erlass des Gesundheitsministeriums vom 11. April 2006). In Italien ist der Anbau von Cannabis verboten (Art. 28 und 73 des Präsidialerlasses 309/90), es sei denn, es liegt eine besondere Genehmigung vor (Art. 17 des Präsidialerlasses 309/90). Daher darf das auf dieser Website verkaufte Saatgut ausschließlich zu Sammelzwecken und zur genetischen Erhaltung verwendet werden. Die Vermarktung dieser Samen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sie nicht rechtswidrig von Dritten verwendet werden. Alle auf dieser Seite und auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informations- und/oder Werbezwecken und beabsichtigen in keiner Weise, den Gebrauch illegaler Substanzen zu dulden, zu fördern, anzustiften oder zu ermutigen, noch beabsichtigen sie, zu Verstößen gegen die illegalen Substanzen anzustiften oder diese zu ermutigen Gesetz.
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