BUDDHA-SAMEN - AUTO VESTA
BUDDHA-SAMEN - AUTO VESTA
Autoflowering Tochter zweier Welten
Vesta ist die selbstblühende Hybridsorte, die von Buddha Seeds zwischen zwei bekannten amerikanischen und europäischen Linien geschaffen wurde. Sie zeichnet sich durch ihre Kraft aus und erreicht mittelgroße bis große Abmessungen. Die mit aromatischem Harz beladene Hauptknospe dominiert. Die Struktur dieser Pflanze öffnet sich in mehrere produktive Zweige, die am Ende mit harten, kompakten und harzigen Knospen bedeckt sind. Vesta ist eine einfach anzubauende, resistente Sorte, die sich sowohl für erfahrenere Züchter eignet, die eine höherwertige Pflanze suchen, als auch für unerfahrene Cannabiszüchter, die resistente Pflanzen benötigen, die größerem Stress standhalten können. Sie ist authentisch Ein Genuss für den Gaumen , der das Beste der beiden Linien aus beiden Kontinenten vereint: die europäische Linie, die einen fruchtigen Geschmack zwischen Grapefruit und Mandarine bringt, und die amerikanische Linie, die ihr einen säuerlicheren Geschmack verleiht, der lange im Hals verbleibt . Seine kraftvolle Wirkung, entspannend und angenehm, was sie zu einer Sorte macht, die sich besonders für den medizinischen Gebrauch eignet.
Technische Spezifikationen
Hersteller | Buddha-Samen |
Sex | Automatisch |
Indoor-Blüte | Durchschnittlich 9–10 Wochen |
Blüte im Freien | Früher Oktober |
Art der Kultur | Drinnen und draußen |
Aufgeben | Groß |
Höhe | Mittel (60–120 cm) |
Vielfalt | Überwiegend Indica |
Aroma | Zitrusfrüchte, Mandarine, Grapefruit |
Wirkung | Glücklich, voller Energie |
Genetik | Europa x Amerika |
Pathologie | Depression, Stress |
Indoor-Ertrag | 450 - 500 g/m2 |
Lebenszyklus | 10 Wochen |
THC | Hoch (15–20 %) |
Sammelhanfsamen sind vom Rechtsbegriff „Cannabis“ ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel anzusehen sind (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; New York Single Convention on Narcotic Drugs von 1961). und Tabelle I (Erlass des Gesundheitsministeriums vom 11. April 2006). In Italien ist der Anbau von Cannabis verboten (Art. 28 und 73 des Präsidialerlasses 309/90), es sei denn, es liegt eine besondere Genehmigung vor (Art. 17 des Präsidialerlasses 309/90). Daher darf das auf dieser Website verkaufte Saatgut ausschließlich zu Sammelzwecken und zur genetischen Erhaltung verwendet werden. Die Vermarktung dieser Samen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sie nicht rechtswidrig von Dritten verwendet werden. Alle auf dieser Seite und auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informations- und/oder Werbezwecken und beabsichtigen in keiner Weise, die Verwendung illegaler Substanzen zu dulden, zu fördern, anzustiften oder zu fördern, noch beabsichtigen sie, zu Verstößen gegen die illegalen Substanzen anzustiften oder diese zu ermutigen Gesetz.
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