Bubblegum XL weiblich
Bubblegum XL weiblich
Kraftwerk x Santa Maria
Bubblegum XL Royal Queen Seeds ist ein großartiges Beispiel für die neue Schule der Amsterdamer Genetik, obwohl sie nicht so stark ist wie einige andere Amsterdamer Sorten, wie zum Beispiel unsere Amnesia Haze. Ihre Genetik ist eher sativadominiert, obwohl die Wirkung eine angenehme Balance aus Stone und High ist. Bubblegum XL raucht fantastisch und ist eine großartige Pflanze für jeden Züchter.
Diese Pflanze kann im Innenbereich problemlos 500 g pro Quadratmeter produzieren; Es ist keine riesige Produktion, aber die Qualität ist es wert. Im Freien hängt alles vom Klima ab; Solche dichten Hybrid-Cannabissorten können zur richtigen Jahreszeit in fast jedem Land wachsen. In feuchteren Klimazonen ist jedoch besondere Vorsicht geboten, um die Gefahr von Schimmel und Fäulnis zu vermeiden. Die Pflanze wächst weder sehr hoch, noch verlängert sie sich übermäßig, wie es bei vielen niederländischen Sorten der Fall ist; es bleibt klein und handlich.
Bubble Gum XL hat ein süßeres Aroma als andere Amsterdam-Sorten und einen süßen, erdigen Geschmack. Die Blüte erfolgt nach 8–9 Wochen und es entstehen dichte, harzbedeckte Knospen.
Technische Spezifikationen
Outdoor-Performance | 400-450 pro Pflanze |
Hersteller | Royal Queen Seeds |
Sex | Feminisiert |
Indoor-Blüte | Kurze 7-8 Wochen |
Blüte im Freien | Früher Oktober |
Aufgeben | Groß |
Höhe | Hoch (>120cm) |
Vielfalt | Indica / Sativa |
Aroma | Süß, erdig |
Angeben | 40 % |
Sativa | 60 % |
Wirkung | Entspannend, langanhaltend |
THC-Prozentsatz | 19 % |
Genetik | Kraftwerk x Santa Maria |
Medizinisch | Ja |
Pathologie | Stress, Schmerz |
Indoor-Ertrag | 450 - 500 g/m2 |
THC | Hoch (15–20 %) |
CBD | Mittel (1–5 %) |
Blütezeit | 9 Wochen |
Sammelhanfsamen sind vom Rechtsbegriff „Cannabis“ ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel anzusehen sind (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; New York Single Convention on Narcotic Drugs von 1961). und Tabelle I (Erlass des Gesundheitsministeriums vom 11. April 2006). In Italien ist der Anbau von Cannabis verboten (Art. 28 und 73 des Präsidialerlasses 309/90), es sei denn, es liegt eine besondere Genehmigung vor (Art. 17 des Präsidialerlasses 309/90). Daher darf das auf dieser Website verkaufte Saatgut ausschließlich zu Sammelzwecken und zur genetischen Erhaltung verwendet werden. Die Vermarktung dieser Samen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sie nicht rechtswidrig von Dritten verwendet werden. Alle auf dieser Seite und auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informations- und/oder Werbezwecken und beabsichtigen in keiner Weise, die Verwendung illegaler Substanzen zu dulden, zu fördern, anzustiften oder zu fördern, noch beabsichtigen sie, zu Verstößen gegen die illegalen Substanzen anzustiften oder diese zu ermutigen Gesetz.
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