BARNEY'S FARM - PFEFFERMINZ-KUSH
BARNEY'S FARM - PFEFFERMINZ-KUSH
Zeigt an, dass es die Gerüche und Aromen des Ostens mit sich bringt
Pfefferminz-Kush feminisiert, von Barneys Farm, Es ist das sehr aromatische Ergebnis einer Kreuzung zwischen Stella Blue und einer Indica Kush aus Nepal.
Dieses Erbe spiegelt sich im Geschmack ihrer Knospen wider, die Facetten beider Sorten tragen: den authentischen Pfeffergeschmack von Stella Blue und Spuren von Minze von Nepali Kush.
Aber die genetische Formel ist eindeutig Indica-dominant, ein Einfluss, dank dem wir zu einem Ergebnis gekommen sind kleine Pflanze mit kurzer Blütezeit.
Peppermint Kush bleibt mit einer Höhe von nur 80–90 cm eher klein, was sie jedoch nicht davon abhält, mit 550 g/m2, die reich an THC und CBD sind, einen guten Ertrag zu liefern.
Der THC-Gehalt von 22 % und der sehr hohe CBD-Gehalt machen Peppermint Kush nicht nur perfekt für diejenigen, die während eines Moments der Erholung tief entspannen möchten, sondern auch für diejenigen, die Muskelverspannungen und Schlaflosigkeitsprobleme bekämpfen möchten.
Technische Spezifikationen
Hersteller | Barneys Farm |
Sex | Feminisiert |
Indoor-Blüte | Durchschnittlich 9–10 Wochen |
Blüte im Freien | Früher Oktober |
Art der Kultur | Drinnen und draußen |
Aufgeben | Groß |
Höhe | Mittel (60–120 cm) |
Vielfalt | Überwiegend Indica |
Aroma | Zitrusfruchtig, grasig, Minze, würzig |
Tassen | NEIN |
Art der Sorte | Kusch |
Angeben | 90 % |
Sativa | 10 % |
Wirkung | Schmerzmittel |
THC-Prozentsatz | 22 % |
CBD-Prozentsatz | 1,1 % |
Genetik | Stella Blue x Nepali Kush |
Medizinisch | Ja |
Pathologie | Muskelkrämpfe, Schlaflosigkeit |
Indoor-Ertrag | 500 -550 g/m2 |
THC | Sehr hoch (über 20 %) |
CBD | Mittel (1–5 %) |
Blütezeit | 7 Wochen |
Sammelhanfsamen sind vom Rechtsbegriff „Cannabis“ ausgenommen, was bedeutet, dass sie nicht als Betäubungsmittel anzusehen sind (L. 412 von 1974, Art. 1, Absatz 1, Buchstabe B; New York Single Convention on Narcotic Drugs von 1961). und Tabelle I (Erlass des Gesundheitsministeriums vom 11. April 2006). In Italien ist der Anbau von Cannabis verboten (Art. 28 und 73 des Präsidialerlasses 309/90), es sei denn, es liegt eine besondere Genehmigung vor (Art. 17 des Präsidialerlasses 309/90). Daher darf das auf dieser Website verkaufte Saatgut ausschließlich zu Sammelzwecken und zur genetischen Erhaltung verwendet werden. Die Vermarktung dieser Samen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sie nicht rechtswidrig von Dritten verwendet werden. Alle auf dieser Seite und auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informations- und/oder Werbezwecken und beabsichtigen in keiner Weise, die Verwendung illegaler Substanzen zu dulden, zu fördern, anzustiften oder zu fördern, noch beabsichtigen sie, zu Verstößen gegen die illegalen Substanzen anzustiften oder diese zu ermutigen Gesetz.
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