Sei grammi non sono reato, almeno in Germania

Sechs Gramm sind zumindest in Deutschland kein Verbrechen

Die Deutschen lehren uns, was „persönlicher Gebrauch“ bedeutet. Der Bundesdrogenbeauftragte erklärt, dass Cannabis nicht mit anderen gefährlicheren Substanzen wie Kokain und Heroin gleichgesetzt werden könne. Abschließend fügt er hinzu: „Die eigentliche Suchtgefahr liegt im Glücksspiel.“


Sechs Gramm Cannabis in der Tasche sollten kein Verbrechen mehr sein. Zumindest in Deutschland. Dafür spricht auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, die im Interview mit dem Redaktions Netzwerk Deutschland (RND) eine große Aufgeschlossenheit gegenüber der Substanz und dem Eigenkonsum im Allgemeinen an den Tag legt.

Der Kommissar sagte, er befürworte die Umwandlung des Verbrechens vom Strafrecht in ein Verwaltungsdelikt für den Besitz von bis zu sechs Gramm, das heute durch ein Bundesgesetz geahndet wird. Auf jeden Fall müsse eine Grenze beibehalten werden, so Ludwig: „Es muss ein Schwellenwert angegeben werden, ab dem die Menge durch eine verwaltungsrechtliche und nicht durch eine strafrechtliche Grenze bestimmt wird, da diese als Regulator für das Verbraucherverhalten dient.“ Kurz gesagt, eine Grenze, die eher willkürlicher als wissenschaftlicher Natur ist und nur dazu dient, pathologischeres oder übermäßiges Verhalten abzuschrecken.

In der deutschen Regelung, die, wie wir uns erinnern, föderalistisch ausgestaltet ist, wird in vielen Bereichen die Sechs-Gramm-Grenze bereits nicht geahndet, in anderen ist sie sogar noch höher, wie im Fall der Hauptstadt Berlin, wo der persönliche Besitz bis zu 15 Gramm zertifiziert ist Gramm. Daniela Ludwing erklärte daraufhin auch: „Es ist klar, dass die Gefährlichkeit von Cannabis nicht mit der von anderen härteren Drogen wie Heroin und Kokain gleichgesetzt werden kann.“ Deshalb brauchen wir eine angemessenere Regulierung, die es uns auch ermöglicht, die Arbeit von Polizei und Gerichten zu rationalisieren.“

Am Ende seiner Rede äußerte Ludwig auch die Hoffnung, dass es in Deutschland zu einer Drogenkontrolle käme, also zu einer Abgabe von Stoffen unter staatlicher Aufsicht, die nicht einem grünen Licht für alle Drogen gleichkäme, sondern im Gegenteil mehr Sicherheit für den Verbraucher ermögliche für die Gesellschaft, da alles gesetzlich vom Staat verwaltet wird.

Nachdem der Kommissar schließlich seine Offenheit gegenüber Cannabis demonstriert hatte, begann er seine Schmährede gegen das, was er für eine viel größere Plage hält, auch aus Suchtsicht: Glücksspiel und Spielsucht. Während wir das Verbot von Cannabis weiterhin aufrechterhalten und dabei die Angst vor Drogen ignorieren, dürfen Glücksspielunternehmen überall Werbung machen, sogar online und bei Minderjährigen, mit wenig Regulierung und allen schädlichen Folgen des Falles. „Meine schlimmsten Befürchtungen wurden bestätigt. Werbung ist allgegenwärtig, aber niemand kontrolliert die Einhaltung der Regeln. Anforderungen an den Schutz von Spielern und Jugendlichen werden oft einfach ignoriert. Das ist wirklich ein Rückschlag für die Suchtbekämpfung.“

„Repost von SoftSecrets“

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